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NABU: EU-Parlamentarier müssen für Pestizid-Verbot stimmen

Date

13 Jun 2017

Sections

Agriculture & Food
Energy
Health & Consumers
Climate & Environment

Kein Glyphosat & Co. auf Ökologischen Vorrangflächen

 

Berlin/Brüssel – Der NABU appelliert an die EU-Parlamentarier, sich für ein Pestizid-Verbot auf Ökologischen Vorrangflächen auszusprechen. Die entscheidende Abstimmung im Europäischen Parlament ist am morgigen Mittwoch in Straßburg. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte einen entsprechenden Vorschlag gemacht, um dem Artenverlust in der Landwirtschaft entgegenzuwirken. Blockiert wird der Vorschlag vom EU-Agrarausschuss. Dessen Mitglieder hatten sich Ende Mai mit der Mehrheit gegen ein solches Pestizid-Verbot ausgesprochen. Der deutsche Abgeordnete Albert Deß und der Brite John Stuart Agnew hatten die entsprechende Resolution initiiert. Der NABU hatte diese Entscheidung gemeinsam mit anderen Umweltverbänden scharf kritisiert.

 

„Nun kommt es auf die Mitglieder des Europäischen Parlaments an, den Schutz der biologischen Vielfalt in der Gemeinsamen Agrarpolitik ein wenig zu verbessern und gegen die Resolution des Agrarausschusses zu stimmen. Ein Pestizid-Verbot auf den speziell für Natur- und Umweltschutz vorgesehenen Flächen ist absolut notwendig und ein wichtiges Signal, um den weiteren alarmierenden Verlust der Biodiversität aufzuhalten“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Der Erhalt der biologischen Vielfalt insbesondere auf diesen Flächen ist auch im Interesse der Landwirtschaft, denn für eine langfristige Ertragsfähigkeit ist ein funktionierendes Agrarökosystem eine wichtige Grundlage. Tausende Bürgerinnen und Bürger haben sich der Forderung des NABU angeschlossen und E-Mails an einflussreiche deutsche EU-Abgeordnete geschickt und diese aufgefordert, für ein Pestizid-Verbot zu stimmen. Bisher fließen jährlich gut zwölf Milliarden Euro an Direktzahlungen u.a. für diese Ökologischen Vorrangflächen an die Landwirte in der EU. Insgesamt beträgt das EU-Agrarbudget 60 Milliarden Euro pro Jahr.

 

Das wesentliche Ziel von Ökologischen Vorrangflächen ist, die Artenvielfalt und damit Biodiversität in den Agrarlandschaften zu erhalten und zu fördern. Der bislang erlaubte Einsatz von Pestiziden auf den Flächen widerspricht diesem Ziel. Vor diesem Hintergrund begrüßte der NABU  den Vorschlag von EU-Agrarkommissar Phil Hogan im delegierten Rechtsakt vom 15. Februar 2017, ein Anwendungsverbot für Pestizide auf den meisten Vorrangflächen EU-weit einzuführen. „Aus Umweltsicht ist dies ein dringend notwendiger und überfälliger Schritt des EU-Agrarkommissars, der sich bisher nicht verdächtig gemacht hat, einen überambitionierten Umweltschutz zu betreiben“, so Miller weiter.  Insofern sei der Kommissionsvorschlag eine überfällige Korrektur des Greenings der Gemeinsamen Agrarpolitik, denn so könne dem amtlich immer wieder bestätigten Biodiversitätsverlust entgegengewirkt werden. Zuletzt hatte auch die Bundesregierung in einer kleinen Anfrage bestätigt, dass der Pestizideinsatz eine Mitschuld am Artenschwund trägt. So sind dramatische Einbrüche bei typischen Vögeln der offenen Felder und Wiesen zu beobachten. Zwischen 1990 und 2013 verschwanden in Deutschland 35 Prozent aller Feldlerchen, 80 Prozent aller Kiebitze und 94 Prozent aller Rebhühner. Bienen und andere für die Bestäubung wichtige Insekten haben um bis zu 80 Prozent abgenommen.

 

„Auswertungen der EU-Kommission zeigen, dass das Greening bisher nicht funktioniert und zu fast keinen Verbesserungen für die Biodiversität geführt hat. Ein Verbot von Pestiziden auf Ökologischen Vorrangflächen wäre ein erster kleiner Schritt, hier nachzusteuern“, so NABU-Agrarexpertin Angelika Lischka.

 

Mehr Infos: www.NABU.de/Pestizidprotest

 

LivingLand“-Kampagne des NABU für eine naturverträgliche Landwirtschaft: www.livingland.de

 

Studie „Tracking Progress Towards EU Biodiversity Strategy Targets: EU Policy Effects in Preserving its Common Farmland Birds“ erschien Ende vergangener Woche in der Fachzeitschrift „Conservation Letters“ (in Englisch): 
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/conl.12292/abstract?campaign=wolacceptedarticle

 

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Plenum wird vom EU-Parlament voraussichtlich am späteren Nachmittag des 14. Juni veröffentlicht

http://www.europarl.europa.eu/news/de

 

Für Rückfragen:

Angelika Lischka, NABU-Agrarexpertin, Tel. +49 (0)30.284984-1627, E-Mail: Angelika.Lischka@NABU.de

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