Mythos Kulturindustrie – ein versachlichter Anfang - PM MdEP Martina Michels (DIE LINKE.)
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Mythos Kulturindustrie – ein versachlichter Anfang
Heute stimmte das Europäische Parlament einem Initiativbericht über eine 'kohärente Politik der EU für die Kultur- und Kreativwirtschaft' zu, der noch vor den dringenden Debatten um die Kommissionsentwürfe zum Urheberrecht, zu entscheidenden Fragen dieses 'Sektors' Stellung nimmt. Es war der erste gemeinsame Bericht des Industrie- (ITRE) und des Kulturausschusses (CULT) ohne eine klassische Federführung. Beide Ausschüsse hatten dieselbe Verantwortung für den Bericht und tagten dazu auch mehrmals gemeinsam. Unsere BerichterstatterInnen in der Fraktion kamen zu unterschiedlichen Urteilen über den Bericht. Martina Michels war Schattenberichterstatterin für den Kulturausschuss und kommentierte die von ihr empfohlene Zustimmung:
"In der Kultur- und Kreativindustrie sind mehr Beschäftigte als im Automobilbau oder der chemischen Industrie beschäftigt. Viele Beschäftigte in prekären Jobs, viele Selbstständige, die engagiert arbeiten, bestimmen das Bild, was manch Zukunftsstrategen dazu veranlasst, diese Branchen als zukünftiges Modell eines modernen Arbeitsmarktes zu preisen. Ein strenges Urheberrecht, so der Traum dieser Zukunftsstrategen, könnte die Einkommen und die selbstverantwortete Vorsorge für soziale Sicherheit garantieren. Derartige Mythen bestimmen letztlich nicht den vorliegenden Bericht, der die Problemlagen realistisch und auch kritisch konstatiert. Selbst Hinweise auf den Gender Pay- und den Pension Gap, der auch diese Branchen sichtlich prägt, wurden in den Bericht aufgenommen. Zwar wurde unser Vorschlag eines Fair-Work-Siegels, das am Ende jede Musical-Aufführung oder jede Spiele-Software qualifiziert auszeichnen könnte, nicht aufgenommen. Doch gehören die Abschnitte zur Beschäftigungssituation insgesamt zu wichtigen Weichenstellungen des Berichtes, in denen sich auch dezidiert zu einer besseren Vertragsposition der Kreativen gegenüber den Rechteverwertungsgesellschaften bekannt wird.
Zweitens gab es eine umfassende Debatte zur Definition der Branche. Sie enthält jetzt inhaltlich eine Orientierung an der UNESCO-Konvention für kulturelle Vielfalt und der entsprechenden UNESCO-Definition der Kultur- und Kreativindustrie, die die Wertschöpfung im kulturellen Sinn, den Beitrag der Kultur- und Kreativindustrie zum demokratischen Dialog der Gesellschaft sinngemäß einbindet. Damit sprengt die Definition die enge Rahmensetzung der Kommission, die mit ihrem strategischen Schwerpunkt zum Digitalen Binnenmarkt (DSM), die Digitalisierung zumeist nur als Fragestellung des europäischen Binnenmarktes und als Technologiefrage verkürzt. Ein diskutabler Definitionsansatz ermöglicht politische Vorstöße für effektivere Unterstützungsstrukturen, Fonds, Schutz und Förderung für diesen Sektor: für Investitionskredite, Netzwerkunterstützung, für Bildung und letztlich auch für eine qualifizierte Bewertung der realen Konflikte und eine Verbesserung der statistischen Basis zukünftiger politischer Konzepte. Eine Definition, so wie sie jetzt vorliegt, könnte politisch wertvoll sein, wenn wir gegen und in internationalen Handelsverhandlungen für Ausnahmen von kulturellen und medialen Diensten kämpfen.
Die Urheberrechtsdebatte zu den legislativen Kommissionsvorschlägen hat gerade erst begonnen. Da bleibt der Bericht, der ja noch vor den konkreten Kommissionsvorschlägen entstand, noch sehr allgemein und hinterlässt viel Interpretationsspielraum. Wir werden die angesprochenen Kämpfe um gute Entlohnung der Kreativen, aber auch um den Zugang in Bibliotheken, Archiven, in der Bildung usw. an anderer Stelle fortsetzen müssen."
Abschließend macht Martina Michels auf eine Schattenseite dieses Berichts aufmerksam:
„Die undifferenzierten Hinweise zum Kampf gegen Produktpiraterie und Online-Piraterie können wir in Zukunft so nicht stehen lassen. Die Lösungen in den Kompromissen 12 und 13 sind absolut unbefriedigend und widersprechen selbst der Orientierung in den jüngsten Urheberrechtsvorschlägen der Kommission, die zwischen gewerblicher Piraterie und dem einmaligen Download durch individuelle NutzerInnen deutlich zu unterscheiden weiß. Einen Generalverdacht aller Nutzerinnen und Nutzer tragen wir nicht mit, schon gar nicht, wenn er missbraucht wird, um Nutzerdaten widerrechtlich nachzuverfolgen."
Dokumente und Hintergrundinformationen:
Deutsche Fassung des Berichts vor der Endabstimmung
Kritik zu den Urheberrechtsvorschlägen der Kommission
Vorschlag der EU-Kommission
Kontakt
Büro Martina Michels
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