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EU-WEITE ETIKETTIERUNG VON SAUGERN: AKTUELLER ENTWURF HAT FATALE FOLGEN FÜR VERBRAUCHER

Date

23 Apr 2013

Sections

Energy
EU Priorities 2020
Trade & Society

Richtiges Ziel, falsche Umsetzung: Vorwerk setzt sich entschieden für eine Neudefinition der geplanten EU-Richtlinie ein

Wuppertal, 23. April 2013 – Ein Entwurf der Europäischen Kommission zur Etikettierung von Staubsaugern ist auf dem Weg, der nach Ansicht von Vorwerk das komplette Gegenteil seines Ziels erreicht – mit bedenklichen Folgen. Der Fehler liegt in der vorgeschlagenen Methode für die Ermittlung der Energieeffizienzklasse eines Staubsaugers. Anstatt durch die Etikettierung– wie beabsichtigt – über die Energieeffizienz aufzuklären, ermittelt die Bewertungsmethode nach derzeitigem Entwurf lediglich die elektrische Leistungsaufnahme, das heißt die Watt-Zahl. Solange in der Bewertungsmethode nicht zusätzlich die Saugleistung berücksichtigt wird, führt die daraus entstehende Etikettierung die Verbraucher in die Irre und setzt falsche Anreize für Hersteller von Staubsaugern. Die Vorwerk & Co. KG macht sich stark für eine Neudefinierung der Energieeffizienzklassen im Kommissionsentwurf 2010/30/EU. In Kürze hat das Europäische Parlament über den Entwurf zu entscheiden.

Grundsätzlich wird das Ziel der neuen Richtlinie, die Energieeffizienz eines Staubsaugers zu etikettieren, von der Vorwerk & Co.KG voll und ganz unterstützt. Eine solche Klassifizierung hätte erstmals die Chance, Verbraucher über die tatsächliche Qualität eines Saugers aufzuklären und ihnen Hilfe und Orientierung beim Kauf zu bieten. Ein guter Sauger muss energieeffizient sein, das heißt jedoch: Sowohl niedrig im Stromverbrauch als auch saugstark. Nach dem derzeitigen Entwurf würden die besten Energieeffizienzklassen auch Geräten zukommen, die eine niedrige elektrische Leistungsaufnahme, also eine niedrige Watt-Zahl, mit einem vollkommen unzureichenden Reinigungsergebnis erkaufen. Solche Staubsauger müssen aber deutlich länger betrieben werden, um den Boden zufriedenstellend zu säubern. Anstatt also den auf Dauer höheren Stromverbrauch schlechtleistender Staubsauger objektiv darzustellen, würde das Label ihn verschleiern und die Energieverschwendung also belohnen.

„So dringend erforderlich und vielversprechend das Anliegen der Richtlinie, so besorgniserregend ist ihre geplante Umsetzung“, erklärt Thomas Rodemann, Leiter Forschung & Entwicklung bei Vorwerk. „Anstatt über die Energieeffizienz aufzuklären – also die bestmögliche Staubaufnahme für einen bestimmten Energieverbrauch – soll sie aus Sicht der Europäischen Kommission lediglich den Energieverbrauch eines Geräts widerspiegeln.“ In dieser Form hätte die Energieetikettierung aus drei Gründen fatale Folgen.

1.Verbraucher würden in die Irre geführt.

Zu Recht sollten Verbraucher erwarten können, dass Staubsauger mit den besten Energieeffizienzklassen auch wirklich effizient sind. Nach dem Ansatz der EU-Kommission jedoch würden auch solche Geräte gute Energieeffizienzklassen erhalten, die wenig Staub entfernen, solange sie nur wenig Strom verbrauchen. Der Effekt: Verbraucher könnten anhand der Klassifizierung hochwertige Geräte nicht von minderwertigen unterscheiden.

2.Für Hersteller würden falsche ANreize gesetzt.

Schlecht saugende Geräte verbrauchen naturgemäß wenig Strom. Die neue Richtlinie würde einige Hersteller lediglich dazu veranlassen, Sauger mit einer geringen Saugleistung zu produzieren – also das Gegenteil eines effizienten Geräts. Ineffiziente Sauger sind nachweislich kaum in der Lage, zur Bekämpfung von Hausstauballergien oder zur Feinstaubreduktion beizutragen.

3.der Entwurf verfehlt komplett Das Ziel der Richtlinie.

Ziel der Energieetikettierungsrichtlinie 2010/30/EU ist die „Verbesserung der Effizienz energieverbrauchsrelevanter Produkte durch sachkundige Wahl der Verbraucher“. Ein Ziel, dass der Kommissionsansatz– in der Form, in der er bislang vorliegt – nicht erreichen wird.

Zuständig für die Energiekennzeichnung ist im Europäischen Parlament der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE). Thomas Rodemann: „Vorwerk setzt sich dafür ein, dass das Europäische Parlament Einwände gegen den Entwurf der delegierten Kommissionsverordnung erhebt und die Ermittlung der Energieeffizienzklasse eines Staubsaugers auf der Grundlage des Energieeffizienzindex fordert.“ So sollte die Reinigungsleistung in der Methode für die Berechnung der Etikettierung in Relation zum jährlichen Energieverbrauch eines Staubsaugers gesetzt werden. Ein gängiges Bewertungsmodell, wie es auch bei Kühlgeräten oder Waschmaschinen angewendet wird. Dieser Ansatz sollte auch für Staubsauger verfolgt werden, damit diese wichtige, neue Richtlinie ihr Ziel erreicht.

ÜBER VORWERK

Die Vorwerk & Co. KG ist ein im Jahre 1883 gegründetes Familienunternehmen. Sitz der Holding ist in Wuppertal (Deutschland). An der Spitze der Unternehmensgruppe stehen die persönlich haftenden Gesellschafter Walter Muyres, Reiner Strecker und Frank van Oers. Das Kerngeschäft von Vorwerk ist der weltweite Direktvertrieb hochwertiger Haushaltsprodukte (Staubsauger Kobold, Küchenmaschine Thermomix, Produkte von Lux Asia Pacific) und Kosmetika (JAFRA Cosmetics). Zur Vorwerk Familie gehören außerdem die akf Bankengruppe, die Vorwerk Teppichwerke sowie die HECTAS Gruppe als Schwesterunternehmen. Weltweit sind knapp 607.000 Menschen für Vorwerk tätig, davon rund 590.000 als selbstständige Berater. Vorwerk erwirtschaftet einen Konzernumsatz von 2,367 Milliarden Euro (2011) und ist in mehr als 70 Ländern aktiv.

Medienkontakt

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Leiter Unternehmenskommunikation

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