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ZEW: Stellungnahme zum Kompromiss bei Erbschaftsteuerreform

Date

Thu, 09/22/2016

Sections

Euro & Finance

"Kompromiss ändert nichts an Ungerechtigkeit der Erbschaftsteuer"

Im Streit um die Reform der Erbschaftsteuer in Deutschland hat der
Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern einen Kompromiss erreicht.
Prof. Dr. Christoph Spengel, ZEW Research Associate sowie Inhaber des
Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II an der Universität Mannheim,
kommentiert dazu:

"Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss ändert leider nichts
daran, dass die Erbschaftsteuer in ihrer gegenwärtigen Form ungerecht ist.
Nach wie vor können Betriebsvermögen praktisch unversteuert vererbt werden,
während der Staat bei anderen Vermögen bis zu 50 Prozent einfordert. Das
ist ein Unding. Sinnvoll wäre es, den Erbschaftsteuersatz abzüglich der
persönlichen Freibeträge bei zehn Prozent festzuzurren, um so das
Erbschaftsteueraufkommen konstant zu halten."

Für Rückfragen zum Inhalt:
Prof. Dr. Christoph Sepngel, Telefon 0621/181-1704, E-Mail spengel@uni-
mannheim.de

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