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ZEW: Kinderfreibetrag in Rentenversicherung entlastet Familien

Date

23 Mar 2017

Sections

Euro & Finance

Die Zukunftsfähigkeit des gesetzlichen Rentensystems wird durch Familien
mit Kindern sichergestellt. In der Sozialversicherung gibt es jedoch keine
Kinderfreibeträge, so dass Erwerbstätige mit Kindern die gleichen
Rentenversicherungsbeiträge zahlen wie Erwerbstätige ohne Kinder. Eine ZEW-
Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat
die Einführung eines Kinderfreibetrages in Höhe von 7,248 Euro pro Kind in
der Rentenversicherung untersucht. Abgeschätzt wurden die Auswirkungen auf
den Staatshaushalt, die Einkommensverteilung und den Arbeitsmarkt. Für
Haushalte mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
und mit berücksichtigungsfähigen Kindern führt die Reform im Schnitt zu
einer Entlastung von 594 Euro pro Jahr.

Die maximale Entlastungswirkung für Familien kann jedoch größer sein: Zum
Beispiel könnte ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern durch die
Einführung des Freibetrags bis zu 1.355 Euro jährlich mehr zur Verfügung
haben.

Allerdings würden nicht alle Haushalte von der Reform profitieren, etwa
weil die Einkünfte auch nach Abzug des Freibetrags oberhalb der
Beitragsbemessungsgrenze liegen, die Einkommensbezieher selbstständig oder
verbeamtet sind oder keine Kinder im Haushalt leben. Für Haushalte, die
Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, hebt der Transferentzug den Effekt
des Kinderfreibetrags auf, so dass sich die verfügbaren Einkommen nicht
verändern. Daher ergibt sich im Durchschnitt nur eine Entlastung von etwa
90 Euro pro Haushalt jährlich.

Insgesamt würden untere und mittlere Einkommen stärker von der Reform
profitieren als einkommensstärkere Haushalte. Die Reform reduziert im
Ergebnis die Einkommensungleichheit und die Armutsrisikoquote.

Außerdem würde die Reform zu Einnahmeausfällen in der Rentenversicherung
führen, denen aber höhere Einnahmen bei der Einkommensteuer und
Minderausgaben bei den Transferzahlungen gegenüberstehen. Unter dem Strich
belaufen sich die Kosten der Reform auf 4,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Zusätzlich wurden in der ZEW-Studie aufkommensneutrale Gegenfinanzierungen
– über eine Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung oder des
Mehrwertsteuersatzes – simuliert. Für eine nach Anpassungen bei
Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage aufkommensneutrale Finanzierung der
Kinderfreibeträge in der Rentenversicherung müsste der Beitragssatz um 0,6
Prozentpunkte steigen. Alternativ ließe sich die Reform durch eine Erhöhung
der Mehrwertsteuer um 0,46 Prozentpunkte finanzieren. Mit Blick auf die
Beschäftigungswirkungen schneidet die Finanzierung über einen höheren
Rentenversicherungsbeitrag etwas besser ab als ein höherer
Mehrwertsteuersatz. Zudem würden Familien ohne
rentenversicherungspflichtiges Einkommen durch diese Form der
Gegenfinanzierung nicht schlechter gestellt werden.

"Alles in allem handelt es sich um einen sinnvollen Vorschlag", sagt Prof.
Dr. Andreas Peichl, Leiter der ZEW-Forschungsgruppe "Internationale
Verteilungsanalysen" und Mitautor der Studie. "Die umlagefinanzierte
Rentenversicherung basiert darauf, dass zukünftige Generationen in das
System einzahlen werden. Deshalb ist es gerecht, Eltern von Kindern bei den
Beiträgen im Verhältnis zu Kinderlosen zu begünstigen." Die Alternative,
Kinderlose mit höheren Beiträgen zu belasten oder ihnen niedrigere
Rentenansprüche zu gewähren, sei politisch kaum durchsetzbar.

Die Studie findet sich zum Download unter:
http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/gutachten/EndberichtKinderfreibetrag_2017.pdf

Für Rückfragen zum Inhalt:
Prof. Dr. Andreas Peichl, Telefon 0621/1235-389, E-Mail peichl@zew.de