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Sommer (CDU) zu Aliens und Ausnahmen für Zoos

Date

24 Jan 2017

Sections

Climate & Environment

Zu den Meldungen über die unvermeidliche Schlachtung von Zwergmuntjaks im Leipziger Zoo aufgrund einer EU-Verordnung nimmt Renate Sommer (CDU), wie folgt Stellung:

 

„Zwergmuntjaks befinden sind auf der von der EU-Kommission aufgestellten Liste gebietsfremder invasiver Arten „Aliens“, deren Ausbreitung nach der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 verhindert werden soll. Invasive, also zugewanderte Arten verdrängen heimische Tiere und Pflanzen, weil sie mit ihnen in Konkurrenz um Lebensraum und Nahrung treten. Außerdem schädigen bzw. zerstören invasive Arten Biotope und Infrastrukturen. Jährlich werden in der EU durch invasive Arten Kosten in Höhe von 12 Milliarden Euro verursacht.

 

Für Tiere, die in Zoos gehalten werden, gibt es jedoch Ausnahmeregelungen. Nach Artikel 8 der Verordnung müssen Mitgliedstaaten ein Genehmigungssystem errichten, „das Einrichtungen die Durchführung von Forschung und Ex-situ-Erhaltungen an invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung gestattet“.

 

Die Erteilung von Genehmigungen für Ex-situ-Einrichtungen, bei denen es sich eben um Zoos handelt, hängt zwar von der Erfüllung bestimmter Bedingungen ab, wie z.B. der ausbruchsicheren Haltung dieser Arten. Derartige Managementmaßnahmen existieren aber gerade in Zoos. Die Ausgestaltung des Genehmigungssystems hängt zwar noch vom zuständigen Bundes-Umweltministerium ab; von einem Haltungsverbot kann aber keine Rede sein. 

 

Ein Transportverbot existiert ebenfalls nicht. Es muss jedoch gewährleistet werden, dass die Tiere nicht entkommen können.

 

Der Leipziger Zoo kann also nicht die Europäische Union dafür verantwortlich machen, dass er nach seinem geplanten Umbau keinen Platz mehr für die Zwergmuntjaks hat. Außerdem ist es gängige Praxis in Zoos, Tiere zu schlachten, wenn sie nicht mehr untergebracht werden können oder kein anderer Zoo zur Aufnahme der Tiere bereit ist. Das Problem liegt beim Leipziger Zoo wohl eher in der Tatsache begründet, dass die Zwergmuntjaks an einen privaten Halter abgegeben werden sollten, und das ist rechtlich nicht zulässig. Sinn und Zweck der „Aliens-Verordnung“ ist es, die Verbreitung der invasiven Arten zu verhindern, weshalb eine Haltung nur in Zoos durch geschultes Personal und unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen erlaubt ist.“

 

 

Für weitere Informationen:

Dr. Renate Sommer MdEP, Tel. +32 2 284 7383