NABU-Kommentar zur "Lex Wolf"
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Herdenschutz konsequent umsetzen
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Berlin – Bundesumweltministerin Schulze will das Naturschutzgesetz um einen Begriff in Bezug auf den Wolf ändern. Danach soll der Wolf künftig bereits dann entnommen werden dürfen, wenn er „ernste landwirtschaftliche Schäden“ verursacht, bislang muss ein „erheblicher wirtschaftlicher Schaden“ vorliegen. Auch will die Ministerin das Anfüttern der Wölfe verbieten.
Die Vorschläge von Bundesumweltministerin Schulze für eine „Lex Wolf“ kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller:
„Es geht hier konkret um Wölfe, die mehrfach die vorgeschriebenen Mindestschutzmaßnahmen von Herden überwinden. Wölfe sind eine streng geschützte Art. Eine Entnahme ist nach wie vor eine Einzelfallentscheidung. Daher muss es darum gehen, konsequent in den Herdenschutz zu investieren. Vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen, wie etwa spezielle Schutzhunde oder Zäune können zu 100 Prozent gefördert werden. Tierhalter müssen nachweisen, dass sie alles Zumutbare getan haben, um ihre Herden zu schützen.
Wölfe sollen Wildtiere bleiben und sich von Wildtieren ernähren und nicht die Erfahrung machen können, dass Schafe, Ziegen und andere Nutztiere eine leichte, ungeschützte Beute sind.“
Aus NABU-Sicht macht eine „Lex Wolf“ eine weitere Diskussion über die Übernahme des Wolfs ins Jagdrecht oder die Einführung von „Schutzjagden“ überflüssig. „Wir erwarten von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner eine umfassende Initiative für den Herdenschutz. Der Schutz von Herden ist eine Aufgabe, die aus dem Tierschutzrecht erwächst, wofür das Agrarministerium zuständig ist“, so Miller.
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