MdEP Fabio De Masi (DIE LINKE.): Unternehmensbesteuerung: Schwarze Liste oder schwarzes Loch?
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Der stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des Europaparlaments zu Geldwäsche, Steuerhinterziehung und -Vermeidung (PANA), Fabio De Masi (DIE LINKE.), kommentiert das EU-Finanzministertreffen zur Gesamtkonzernsteuer (CCCTB) sowie zur schwarzen Liste der Steueroasen.
Zur CCCTB
„Konzerne sind eine Einheit - egal wie viele Briefkästen sie haben. Es wäre sinnvoll, ihren Gewinn auf EU-Ebene zu ermitteln und nach realer wirtschaftlicher Aktivität zu verteilen. Die CCCTB droht, die Steuerbasis jedoch gar zu verringern und den Wettbewerb über die Sätze anzuheizen. Der Elchtest ist daher, ob die effektive Besteuerung von Konzernen mit der CCCTB zu- oder abnimmt.
Die Konzernzugehörigkeit ist zu eng gefasst. So kann ein Unternehmen etwa bis zu 74% der Profite einer anderen Firma beziehen, ohne diese zum Konzern zu zählen. Sinnvolle nationale Abwehrmaßnahmen wie Quellensteuern werden gar erschwert. Denn die blinden Flecken der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie - wie fiktive Lizenzgebühren - werden fixiert. Durch die ungewisse Konsolidierung der Steuer wird Konzernen zunächst die Verlustverrechnung ohne Gewinnzuteilung gestattet. Ohne Mindeststeuern könnte der Wettbewerb über die Sätze gar weiter entfacht werden."
Zur Schwarzen Liste
"Die schwarze Liste der Steueroasen verkommt im diplomatischen Kuhhandel zur weißen Liste. Es ist grotesk, dass einigen EU-Mitgliedstaaten selbst das Null-Steuerkriterium zu streng ist. Damit wären nicht mal zwingend die Bahamas erfasst. Die USA boykottieren weiterhin den automatischen Informationsaustausch und gestatten Bundesstaaten wie Nevada oder Delaware im Gesellschaftsrecht die systematische Verschleierung von Finanzflüssen. Die schwarze Liste würde die USA aber nach bisherigem Sachstand verschonen. Die öffentliche länderspezifische Berichterstattung der Konzerne über Kennziffern wie Gewinne und Steuern muss daher unabhängig von der schwarzen Liste erfolgen. Sonst werden Konzerne ihre Steuertricks einfach in Nevada und Co. abwickeln. Eine schwarze Liste macht darüber hinaus nur Sinn, wenn sie sanktionsbewährt ist. Für Finanzflüsse aus und in Steueroasen müssen Doppelbesteuerungsabkommen gekündigt und Strafsteuern erhoben werden. Banken, die in Schattenfinanzplätzen aktiv sind, ist die Lizenz in der EU zu entziehen", so De Masi abschließend.
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