Glücksspiel in Deutschland: Experte dringt auf umfassende Neugestaltung der Regulierung
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Statement der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz am 27.-28.10.2016
Vom illegalen Sportwettengeschäft bis zum Online-Casinospiel: Auf dem Glücksspielmarkt in Deutschland tummeln sich zahlreiche illegale Anbieter. Obwohl rechtlich streng reguliert, mangelt es massiv an der Umsetzung der Vorgaben. Diese Woche beraten sich die Regierungschefs der Bundesländer zu dem Thema. Eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags reiche jedoch nicht, meint Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim. Er fordert die Einführung einer Glücksspielkommission und auch bau- und steuerrechtliche Änderungen. Sein ausführliches Statement jetzt unter www.gluecksspiel.uni-hohenheim.de
Die gesetzlichen Vorgaben und die Realität klaffen weit auseinander: Wer in Deutschland illegale Glücksspiele anbietet, hat derzeit gute Karten, ungeschoren davonzukommen. „Momentan werden die Verbraucher nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben geschützt, und ebenso wenig die legalen Anbieter“, beklagt Prof. Dr. Tilman Becker, der seit 2004 die Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim leitet.
Ein Beispiel: Viele Anbieter von Sportwetten im Internet haben keine Konzession und offerieren auch die – komplett verbotenen – Online‐Casinospiele. Von der Glücksspielaufsicht wird das geduldet. „Ihre Steuern auf die Sportwetten zahlen diese Anbieter jedoch, denn die Strafen bei Steuervergehen sind hoch“, berichtet Prof. Dr. Becker. „Vergehen gegen das Glücksspielrecht würden, wenn überhaupt, nur mit einer kleinen Geldstrafe geahndet.“
Handlungsempfehlungen an die Politik
In dieser Woche ist die Frage einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrags auf der Agenda der Ministerpräsidenten der Bundesländer. Der Handlungsbedarf sei groß, meint Prof. Dr. Becker: „Die Vergabe der Sportwettlizenzen kommt seit Jahren nicht voran, und die Legitimation des Glücksspielkollegiums, das die Länder bei der Zusammenarbeit unterstützen soll, wurde von zwei Gerichten in Frage gestellt.“
Die Weiterentwicklung des Glücksspielkollegiums zur einer Glücksspielkommission ist daher eine der wichtigsten Forderungen des Experten. „Außerdem sollte die Politik bedenken, dass eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags nicht ausreicht, sondern auch Anpassungen im Bereich des Steuer- und Baurechts notwendig sind.“
Einige der wichtigsten Empfehlungen der Forschungsstelle Glücksspiel im Überblick:
• Entwicklung einer Glücksspielkommission als länderübergreifende Glücksspielaufsichtsbehörde. Wichtig ist dabei die Mitwirkung der Länder, die einen Teil ihrer Entscheidungsbefugnisse übertragen müssten. Eine solche Kommission sollte sich primär mit der Regulierung des Online‐Angebots befassen. Auch eine Zusammenarbeit etwa mit den Finanzämtern zur Steuerkontrolle wäre eine ihrer wesentlichen Aufgaben.
• Strafrechtliche und steuerrechtliche Anpassungen, um das illegale Angebot von Zweitlotterien, also Wetten auf die Ergebnisse erlaubter Lotterien, zu unterbinden.
• Keine Begrenzung der Anzahl der Lizenzen bei Sportwetten. Dabei müssen aber alle gesetzlichen Vorgaben zum Jugend‐ und Spielerschutz tatsächlich eingehalten werden.
• Bei Sportwetten im Internet sollte zumindest derselbe Jugend‐ und Spielerschutz gelten wie für das Lotterieangebot im Internet, zum Beispiel mittels Einsatz- und Verlustlimits, Selbstlimitierung durch den Spieler, Pflicht des Anbieters zur Reaktion bei Hinweisen auf Spielsucht, Pflicht zur Identitätsüberprüfung.
• Das Angebot von illegalen Online‐Casinospielen oder eine Verlinkung dahin durch Anbieter von Sportwetten sollte die Glücksspielaufsicht nicht mehr dulden. Hier wären auch steuerrechtliche und strafrechtliche Änderungen gefordert, um dieses illegale Angebot zu begrenzen.
• Eine Zulassung des Online‐Automatenspiels sollte, wenn überhaupt, erst nach der Einrichtung einer länderübergreifenden Glücksspielkommission erwogen werden – das Internet macht nicht an den Grenzen eines Bundeslandes halt.
• Das Online‐Pokerangebot sollte auf keinen Fall in der derzeitig angebotenen Form zugelassen werden. Die freie Tischwahl lädt zu Spielerabsprachen und damit praktisch zu Betrug und Manipulation ein.
• Die Ansiedlung von Spielhallen und Sportwettgeschäften sollte baurechtlich geregelt werden. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht einen Mindestabstand zwischen Spielhallen vor und untersagt Mehrfachkonzessionen, um Spielsucht einzudämmen. Doch der gesellschaftliche Nutzen dieser Maßnahmen steht in keinem Verhältnis zu den gesellschaftlichen Kosten.
• Eine unabhängige Zertifizierung der Spielhallen könnte sicherlich als eine von mehreren Maßnahmen dazu beitragen, den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages zu dienen.
Weitere Handlungsempfehlungen für die vier großen Bereiche des Glücksspielmarkts – Lotteriemarkt, Sportwettmarkt, Online-Casinos und Automatenspiel – legt Prof. Dr. Becker mit den Hintergründen in seiner Stellungnahme „Zur Weiterentwicklung der Glücksspielregulierung“ dar. Sie steht unterhttp://www.gluecksspiel.uni-hohenheim.de zum Download bereit.
Kontakt für Medien:
Prof. Dr. Tilman Becker, Universität Hohenheim, Forschungsstelle Glücksspiel
T 0711 459 22599, E tilman.becker@uni-hohenheim.de
Text: Elsner / Klebs