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DLG: Notruf im Wald

Date

17 Aug 2017

Sections

Agriculture & Food
Climate & Environment

Fachleute informieren in einem Special auf den DLG-Waldtagen 2017 in Brilon-Madfeld über Grenzen und Möglichkeiten von Notrufgeräten sowie über Maßnahmen, wie Arbeiten im Wald technisch abzusichern sind. Auch werden Lösungen in Bezug auf Jagd, Sport oder Freizeit im Wald aufgezeigt.

(DLG). Arbeiten im Wald sind oft mit einer hohen Gefährdung verbunden. Unfälle, die sich unter den besonderen Verhältnissen im Forst ereignen, sind meist durch schwere Verletzungen und akute gesundheitliche Beeinträchtigungen gekennzeichnet. Verbesserte Maschinenkonstruktionen, eine optimierte persönliche Schutzausrüstung und angepasste Arbeitsverfahren konnten zwar die Unfallzahlen in den letzten Jahren senken, allerdings besteht durch schwer abschätzbare Gefahren weiterhin ein hohes Unfallrisiko.
 
Um die Chancen auf eine völlige Genesung oder ein Überleben des Verunfallten zu erhöhen, sind eine schnelle Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und die direkte Führung der Rettungskräfte zum Unfallort unerlässlich. Dabei treten häufig Probleme auf, da nur ein missverständlicher oder stellenweise gar kein Notruf abgesetzt werden kann. Besonders prekäre Situationen treten auf, sobald Tätigkeiten in – teilweise verbotener - Alleinarbeit, also außerhalb der Ruf- und Sichtverbindung zu anderen Personen, ausgeführt werden. Tritt in einem solchen Szenario ein Notfall ein und verfügt der Verunfallte über kein funktionierendes Notrufsystem, kann kein Notruf abgesetzt werden, und der Unfall wird schlimmstenfalls erst nach mehreren Stunden oder am Ende des Arbeitstages entdeckt.
 
In einem Special „Notruf im Wald“, das die DLG in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg auf den vom 15. bis 17. September 2017 in Brilon-Madfeld (Sauerland) stattfindenden DLG-Waldtagen einrichtet, erhalten die Besucher ausführliche Informationen über Grenzen und Möglichkeiten von Notrufgeräten und wie Arbeiten im Wald technisch abzusichern sind. Anhand einer beispielhaften Gefährdungsbeurteilung gehen Fachleute auf die Zulässigkeit von Alleinarbeit bei verschiedenen Arbeiten im Forst nach der DGUV Regel 112-139 ein und erläutern die Sicherheitsmaßnahmen zur Risikominimierung. Darüber hinaus werden verschiedene Notrufmöglichkeiten vorgestellt und miteinander verglichen. Dabei wird besonders auf den jeweiligen Anwendungsbereich eingegangen und eine Kostenkalkulation aufgezeigt.
 
Auch über die gesetzliche Zulassung von Alleinarbeit im Wald und deren Absicherung wird informiert und die Forderungen der Berufsgenossenschaften dazu erläutert. Zur Sprache kommt im Special zudem die Sonderstellung von allein ausgeführten Tätigkeiten im bäuerlichen Betrieb. Hier weisen die Fachleute nochmals auf die Ausnahmestellung, aber auch auf die besondere Gefährdung hin.
 
Interessenten finden das Special „Notruf im Wald“ auf dem Gelände der DLG-Waldtage am Stand FE 126.
 
Ausführliche Informationen zu den DLG-Waldtagen 2017 sind unter www.dlg-waldtage.de verfügbar.