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DIE LINKE.: Copyright: Kulturausschuss verpasst den Sprung ins digitale Zeitalter

Date

11 Jul 2017

Sections

Innovation & Enterprise

Nach dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) stimmte heute der Kulturausschuss (CULT) zur Revision des Copyrights im digitalen Binnenmarkt (DSM) ab. Dazu kommentiert Martina Michels, stellvertretendes Mitglied im Kulturausschuss und Schattenberichterstatterin für die Revision und Erweiterung der Copyright-Richtlinie:

„Anders als der IMCO, stimmte der CULT in seiner Stellungnahme allen von der Kommission vorgelegten und besonders umstrittenen Artikeln der neuen Copyright-Richtlinie zu. Darunter finden sich Artikel zum Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger (Art. 11), zur Verlegerbeteiligung (Art. 12) und zu den verbindlichen Upload-Filtern für Plattformen (Art. 13).“

„Zuerst ist es besonders schade, dass der Ausschuss die moderate Version des IMCOs beim Art. 13, der die verbindlichen Upload-Filter ausschloss, nicht wiederholte. Zumeist wird dieser Artikel unter der Überschrift des ‚value gaps‘ diskutiert, des geschmälerten Einkommens für MusikerInnen und AutorInnen auf Plattformen. Doch Upload-Filter, Inhalteerkennungstechnologien, sind dafür keine adäquate Lösung, im Gegenteil. Sie können zu privatisierten und technologisierten Zensurinstrumenten auswachsen und widersprechen damit letztlich sogar Grundrechten der Meinungsäußerung, wenn sie letztlich beispielsweise die Löschung von Memes, Parodien oder anderen Formen betreffen, die in der modernen digitalen Kommunikation längst üblich sind.“

„Weiterhin ist das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das mit dem Art. 11 europäisch geregelt werden soll, der ärgerlichste Einfall aus dem Erbe Oettingers als Digitalkommissar. Die beiden gescheiterten Versionen in Deutschland und Spanien haben keinem einzigen Journalisten ein bessere Bezahlung beschert, Google sogar am Markt durch kostenfreie Lizenzen noch exponiert und die Medienvielfalt - wie beim vorübergehenden Abschalten von Google News in Spanien - eingeschränkt. Trotzdem ließen sich viele von der Argumentation, dieses überflüssige Schutzrecht würde dem Journalismus neuen Auftrieb verschaffen, offenbar leiten. Einen Wirklichkeitstest hat dieses Scheinargument bisher noch nicht bestanden.“

„Beim Art.12, der Verlegerbeteiligung, zum Beispiel bei der Kopierpauschale, ließe sich einwenden, dass insbesondere kleine Verlage das Vogel-Urteil in Deutschland sehr getroffen hat. Doch diese Umwegfinanzierung des Verlagswesens schmälert praktisch die Einkünfte der Urheber und ließe sich für Verlage problemlos durch ihre Vertragsgestaltung kompensieren, anstatt ihnen per se die Marktmacht gegenüber den Autorinnen und Autoren per Richtlinie zuzugestehen.“

Abschließend fasst Martina Michels zusammen: „Trotz Ablehnung des Richtlinienvorschlags von Seiten der GUE/NGL (2) und sechs weiterer Abgeordneter, einer Enthaltung und 20 BefürworterInnen, enthält der Vorschlag auch positive Elemente. Die Ausnahmen zum Text und Data Mining (TDM) für die Wissenschaft, sowie für Bildung und Institutionen des kulturellen Erbes hätten verbindlicher und weitergehender sein können, doch immerhin sind sie zu begrüßen. Ebenso hat der Kulturausschuss eine Besonderheit beschlossen, die wir mitgetragen haben: Eine optionale Ausnahme für Nutzer generierten Inhalt (UGC). Damit ist ein kleiner Einstieg in mehr fair-use-Regeln gelungen und wir werden dazu ganz sicher noch interessante Debatten bekommen. Zum Artikel 7, den verwaisten Werken, gibt es sinnvolle Regelungen und ebenso gibt es einige Klarstellungen beim Urhebervertragsrecht, Art. 14 - 16, die überfällig waren, wie mehr Transparenzpflichten der Verwertungsgesellschaften oder die Bestsellerklausel. Nun richten sich alle Augen auf den federführenden Rechtsausschuss (JURI), der im September abstimmten wird. Die Debatten um ein modernes Urheberrecht im digitalen Zeitalter stehen allerdings nach meiner Auffassung noch immer am Anfang.“

Hintergrund:

Eine erste Einschätzung der am 14. September 2016 vorgestellten Kommissionsentwürfe ist hier zu finden. Der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter ist einer von ungefähr zehn Vorschlägen zu verschiedenen Themen rund um das Urheberrecht und den digitalen Binnenmarkt. Andere sind etwa die Vorschläge zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrages oder die SatCab2-Verordnung zu grenzenlosem Internet-TV. Die meisten Vorschläge befinden sich noch in den Ausschussabstimmungen, bis auf die Ausnahmen für Menschen mit Lese- und Sehbeeinträchtigungen (Umsetzung des Marrakesch-Vertrages), die in der vergangenen Woche im Plenum positiv abgestimmt wurden.

 

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Büro Martina Michels
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martina.michels@ep.europa.eu
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