Haspa führt Negativzinsen ein - Einlagensicherung würde bei Privatkunden nicht greifen (DIE LINKE.)
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"Die Vorbereitung der Einführung von Negativzinsen für Firmenkunden bei Deutschlands größter Sparkasse ist beunruhigend. Die Hamburger Sparkasse (HASPA) schließt Negativzinsen auch für Privatkunden zukünftig nicht aus. Dies untergräbt das Vertrauen in die gesetzliche Einlagensicherung. Denn die EU-Kommission hat bestätigt, dass die Einlagensicherung negative Zinsen nicht ausgleicht", kommentiert der Hamburger Europaabgeordnete Fabio De Masi (DIE LINKE). Das Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) weiter:
"Negativzinsen können weder Konsum noch Investitionen erzwingen. Die Kürzungspolitik in Europa und die unzureichenden öffentlichen Investitionen überfordern die Geldpolitik. Wer die Binnennachfrage stützen will, muss für gute Löhne und öffentliche Investitionen sorgen.
Das billige Geld der EZB kommt ohne öffentliche Investitionen nicht in der realen Wirtschaft an und riskiert somit eher neue Finanzblasen zu züchten. Eine Abschaffung sehr großer Bargeldsorten wie dem 500-Euro Schein ist zwar unter dem Gesichtspunkt der Bekämpfung von Geldwäsche einsichtig, darf aber nicht missbraucht werden, um den Sparern die Flucht vor Negativzinsen zu versperren."
De Masi ergänzt abschließend: "Es war unverantwortlich durch die Zerstörung der Rentenformel sowie die Riester-Rente Kleinsparer in die private Altersvorsorge bzw. Lebensversicherungen zu zwingen. Denn Niedrig- und Negativ-Zinsen zerstören auch die Rendite privater Vorsorgeprodukte. Mittlerweile ist offensichtlich, dass die private Altersvorsorge nicht die Renten rettet, sondern nur ein Geschenk an Banken und Versicherungen waren. Denn keines der behaupteten Probleme der Rentenversicherung wird auf den Finanzmärkten gelöst: Denn auch die Erträge an den Kapitalmärkten wollen erwirtschaftet werden."
Die Antwort der EU-Kommission auf die Anfrage von Fabio De Masi können Sie hier abrufen.
Eine gleichlaufende Anfrage wurde 2016 der HASPA und dem DSGV übermittelt und ist zusammen mit der Antwort des DSGV angefügt.
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