PM Lins zu Europaparlament und Kampf gegen illegalen Handel mit Wildtieren
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Norbert Lins (EVP/CDU):
Kampf gegen illegalen Handel mit Wildtieren
EU soll Führungsrolle bei Artenschutzkonferenz übernehmen / Nachhaltiger Handel stärkt Biodiversität / Forderungskatalog Umweltausschuss EU-Parlament
„Europa spielt beim illegalen Artenhandel eine große Rolle als Transit-, aber auch Zielregion. Leider. Daher müssen wir uns vermehrt mit der Eindämmung dieser kriminellen Machenschaften auseinandersetzen“, sagte der Europaabgeordnete Norbert Lins (CDU).
Der Umweltausschuss des Europaparlaments verabschiedete heute eine Entschließung, die die Forderungen für die anstehende, weltweit größte Artenschutzkonferenz (CITES) konkretisiert. „Zum ersten Mal nimmt die EU als Vollmitglied daran teil und entsprechend gewichtig ist unser Einfluss“, so Lins, der CITES für die EVP-Fraktion betreut.
„Es geht hier nicht um ein Kavaliersdelikt. Illegaler Handel mit exotischen Pflanzen und Tieren ist eines der gewinnbringendsten kriminellen Geschäfte und deshalb müssen wir entschlossen gegen die organisierten Verbrecherbanden vorgehen. Die enge Verbindung zum internationalen Terrorismus und die lukrative Korruption fordern eine weltweit gut abgestimmte Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden“, so Lins.
In der Entschließung werden sehr klar die negativen Auswirkungen von illegalem Artenhandel sowohl auf die Biodiversität in den Herkunftsstaaten als auch auf legale Einkommensquellen und Sicherheit der örtlichen Bevölkerung herausgestellt. „Ich unterstütze die ambitionierten Bemühungen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten bei Korruptionsbekämpfung, nachhaltiger Trophäenjagd und Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Ich hoffe sehr, dass dies bei der CITES-Konferenz in Johannesburg Früchte tragen wird“, sagte der CDU-Europaabgeordnete.
Illegaler Artenhandel ist nach Drogen-, Waffen- und Menschhandel der viertlukrativste Geschäftszweig des organisierten Verbrechens. Das CITES-Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten freilebenden Tieren und Pflanzen, auch als „Washingtoner-Artenschutzabkommen“ bekannt, trat 1975 in Kraft. Es gilt aktuell für 181 Staaten, darunter Deutschland (seit 1976) und die EU (seit 2015). Alle drei Jahre findet eine Konferenz aller Vertragsparteien statt; dieses Jahr im September/Oktober in Johannesburg, Südafrika.
Im Februar 2016 hat die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels vorgestellt. In diesem werden zahlreiche Maßnahmen aufgeführt, wie die EU den illegalen Handel in und außerhalb Europas bekämpfen will.
Für weitere Informationen:
Norbert Lins MdEP, Tel. +32 2 284 7819