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Zahl des Monats: 35 Landkreise weigern sich, Bioabfall getrennt zu sammeln (NABU)

Berlin – Nach NABU-Recherchen weigern sich immer noch 35 aller 402 Landkreise und kreisfreien Städte, eine Biotonne einzuführen. Seit Januar 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Getrenntsammlung von Bioabfall jedoch vor. Die Gründe für die Verweigerung sind vielfältig: Mal muss sichergestellt sein, dass die örtliche Verbrennungsanlage genug Brennstoff hat, also Bioabfall gemeinsam mit dem Restmüll abgeholt wird. Mal wird die Getrenntsammlung als zu großer Aufwand in dünn besiedelten Regionen dargestellt und manchmal sollen die Bürgerinnen und Bürger schuld sein, die nicht ordnungsgemäß den Abfall trennen. Nach Ansicht des NABU sind dies keine Gründe, gängiges Recht zu missachten.

Mit einer Biotonne werden die Gesetzesvorgaben am verbraucherfreundlichsten mit hohem Sammelerfolg umgesetzt. Verdorbene Lebensmittel, Küchenabfälle und Grünschnitt fallen in jedem Haushalt an. Werden sie getrennt eingesammelt, kann daraus klimafreundliches Biogas oder wertvoller Kompost gemacht werden. In Deutschland fällt so viel Bioabfall an, dass klassische Komposthaufen in der Gartenecke keine Lösung darstellen. Weil die Bioabfälle so wertvoll sind, wurde vielerorts die Biotonne eingeführt. Biogas und Kompost werden daraus in industriellem Maßstab gewonnen. Die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger tragen so erheblich zum Klima- und Bodenschutz vor der Haustür bei.

Der NABU fordert die Kommunen auf, flächendeckend Bioabfälle am besten in der Biotonne getrennt zu sammeln und die Menschen regelmäßig und umfassend über die Vorteile dieser Maßnahme zu informieren und zu beraten.

Weitere Informationen unter: www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/abfall-und-recycling/bioabfall

Für Rückfragen:

Benjamin Bongardt, NABU-Ressourcenschutzexperte, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1610, E-Mail: Benjamin.Bongardt@NABU.de

NABU-Zahl des Monats

Die NABU-Zahl des Monats stellt einmal monatlich einen interessanten statistischen Aspekt aus dem Themenbereich des NABU vor.

Sie kann unter www.NABU.de/presse/10766.html abonniert werden und findet sich als feste Rubrik einmal monatlich im NABU Umweltpolitik-Newsletter. Zu bestellen unter www.NABU.de/modules/newsletter

 

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