Widerstand gegen extra-territoriale Sanktionen ist richtig
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Frankfurt, 18. Mai 2018 – Zur Entscheidung der EU, die Verordnung zum Schutz vor den Auswirkungen extra-territorialer Sanktionsregeln von Drittstaaten (die sogenannte Blocking Regulation) aus dem Jahr 1996 zu reaktivieren, sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:
„Wir halten die grundsätzliche Entscheidung der EU für richtig, das Problem der extra-territorial konzipierten Sanktionen wie aktuell der USA endlich anzugehen. Nicht nur, dass sich die EU ihre außenpolitische Souveränität erhalten muss. Für Länder, die sich immer stärker international vernetzen, sind extra-territorial wirkende Alleingänge einzelner Staaten Gift.“
Die konkreten Auswirkungen der aktualisierten EU-Verordnung Nr. 2271/1996 „zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von einem Drittland erlassenen Rechtsakte“ müssen noch analysiert werden. Die Vorschrift wurde zwar bereits im Jahr 1996 erlassen, aber seither noch nie angewandt. „Bei solchen Regeln steckt der Teufel oft im Detail“ sagt Ulrich Ackermann, Leiter VDMA Außenwirtschaft. „Wir werden die Verordnung nun analysieren, um ihre Auswirkungen belastbar beurteilen zu können. Insbesondere mit Blick auf die Möglichkeit der Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs, dem Kernproblem bei Irangeschäften.“
Bereits jetzt ist aber klar, dass die reaktivierte Verordnung keinen allumfassenden Schutz gewährleisten kann. „Sie soll die am Irangeschäft interessierten EU-Unternehmen unterstützen und ihre Risiken reduzieren. Eine vollständige Kompensation der möglichen finanziellen Verluste durch US-Sanktionen wird es aber nicht geben“, erläutert Ackermann. Ob die verbleibenden Restrisiken tragbar sind, bleibt eine individuelle Entscheidung der Unternehmen.
Die Verordnung bringt einige EU-Unternehmen wahrscheinlich in eine Zwickmühle zwischen US-Risiken einerseits und EU-Risiken andererseits. „Es wurde aber endlich Zeit, dass die EU für heimische Unternehmen ihren regulativen Vorrang geltend macht“, sagt Ackermann. Die EU muss jedoch auch darauf achten, die dann zwischen den Stühlen stehenden EU-Unternehmen bestmöglich vor dem extra-territorial agierenden Drittstaat zu schützen. „Hier dürften weitere flankierende Maßnahmen erforderlich sein“, resümiert der VDMA-Außenwirtschaftsleiter.
Haben Sie noch Fragen? Unsere Experten beantworten sie gerne:
Ulrich Ackermann, Leiter VDMA Außenwirtschaft, Telefon 069 6603 1441, ulrich.ackermann@vdma.org
Klaus Friedrich, VDMA Außenwirtschaft, Telefon 069 6603 1677
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