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Statement Hohlmeier zu Richtlinie Terrorismusbekämpfung

Date

05 Jul 2016

Sections

Security

Zur Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung sagt die Berichterstatterin und innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion, Monika Hohlmeier (CSU):

„Die neue Anti-Terror-Richtlinie harmonisiert das europäische Recht zur Terrorismusbekämpfung. Die Richtlinie greift zum einen die bereits durch zwei Rahmenentscheidungen aus den Jahren 2002 und 2008 festgelegten Standards auf. Zudem werden neue Straftatbestände eingeführt, zu denen sich die EU gegenüber der UN verpflichtet hat, um internationalen Terrorismus besser zu bekämpfen. Missbrauch des Internets zu terroristischen Zwecken, Propaganda und Verherrlichung von grausamen terroristischen Akten in sozialen Netzwerken, Anwerbung und Ausbildung von terroristischem Nachwuchs, Bereitstellung von Trainingsmaterial über das Internet sowie die finanzielle Unterstützung für terroristische Netzwerke sollen künftig im Kern angegangen werden. Auch das Reisen zu terroristischen Zwecken innerhalb der EU und in Drittländer steht unter Strafe, egal, ob die Reise dazu dient, sich einer terroristischen Vereinigung anzuschließen, sich zum Terroristen ausbilden zu lassen, Kampferfahrung zu sammeln oder einen terroristischen Anschlag zu begehen. Die Bestrafung von so genannten Rückkehrern aus Drittländern in die EU aus terroristischen Zwecken gibt der Bekämpfung des eher neuen Phänomens der „Foreign Terrorist Fighters“, also Terroristen, die sich außerhalb oder innerhalb der EU ausbilden lassen, um in oder außerhalb der EU Anschläge zu verüben, die notwendigen strafrechtlichen Mittel an die Hand.

Die Richtlinie hilft also, schon die Vorbereitung grauenvoller Attentate wie in Brüssel oder Paris unter Strafe zu stellen. Um dies zu erreichen, ist auch ein effizienter Austausch von relevanten Informationen zwischen den EU-Staaten von grundlegender Bedeutung. Eine richtige Balance zwischen Sicherheit, Datenschutz und Grundrechten muss dabei selbstverständlich gewährleistet werden. Den Bürgerinnen und Bürgern in Europa hilft aber aller Datenschutz nichts, wenn ihr primärstes Grundrecht, das auf Leben und körperliche Unversehrtheit, durch Terroristen gefährdet oder verletzt wird. Das Europäische Parlament war sich hier einig: Wir konnten im Ausschuss eine gute und von einer breiten Mehrheit unterstützte Parlamentsposition erzielen Einigkeit herrschte auch über den Teilbereich der Richtlinie, der sich dem Opferschutz widmet: Das Parlament hat sich klar dafür ausgesprochen, die derzeit zur Verfügung stehenden Maßnahmen, auszuweiten. Diese sollen künftig physische und psychische Unterstützung der Opfer, inklusive Trauma-Behandlung, rechtlichen und praktischen Beistand und freie Rechtshilfe bei Rechtsstreitverfahren, umfassen. Außerdem fordern wir eine bessere Koordinierung zwischen dem angegriffenen Land und dem Heimatland des Opfers, wenn diese voneinander abweichen. Das Parlament spricht sich für ein europäisches Koordinations-Zentrums aus, welches Informationen bündeln, bei der Opferidentifizierung helfen und Erkenntnisse schnell an Familie und Angehörige der Opfer weitergeben soll. Der Rat und die Mitgliedstaaten sind im Bereich der Opferrechte deutlich aufgefordert, mehr Einsatz zu zeigen als bisher! Die interinstitutionellen Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischen Parlament beginnen am 14. Juli.“

Ausblick: Monika Hohlmeier wird nun für das Europäische Parlament die Gespräche mit den Ministern für Justiz und Inneres beginnen, um das EU-Gesetz möglichst schnell abzuschließen.

Für weitere Informationen:
Monika Hohlmeier MdEP, Tel. + 33 388 17 7191

EVP-Pressestelle, Meike Bogdan, Tel. +32 473 850 507

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