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NABU legt Verfassungsbeschwerde gegen Nord Stream 2-Beschluss ein

Date

03 Jul 2018

Sections

Climate & Environment

Miller: Effektiver Rechtsschutz wird ausgehebelt

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Berlin/Greifswald – Einen Monat nach der Ablehnung des vorläufigen Baustopps der Gaspipeline Nord Stream 2  durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat der NABU gegen diese Entscheidung Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. „Der Beschluss des OVG hebelt den effektiven Rechtsschutz aus und verstößt gegen das Grundgesetz. Wir fordern in unserem Antrag eine sofortige Unterbrechung der Bauarbeiten, bis es eine Entscheidung aus Karlsruhe gibt“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

 

Am 2. März hatte der NABU in einem Eilverfahren Klage gegen den Bau von Nord Stream 2 eingereicht. Der Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund hatte den Baubeginn im Greifswalder Bodden ab dem 15. Mai erlaubt. Der Eilantrag des NABU auf einen vorläufigen Baustopp wurde am 31. Mai abgelehnt, obwohl das Oberverwaltungsgericht Greifswald dem NABU bestätigt hatte, dass der Rechtstreit in der Hauptsache weiter offen sei. Damit  stellte das Gericht die wirtschaftlichen Interessen von Nord Stream 2 über den Naturschutz und ließ zahlreiche fachliche und rechtliche Argumente des NABU unberücksichtigt. Eine zusätzliche Anhörungsrüge des NABU blieb erfolglos. 
 

„Die Beweislastregel der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wurde mit dem Beschluss aus Greifswald unterlaufen, das Klagerecht der Naturschutzverbände so ad absurdum geführt. Sollte der NABU in der Hauptsache erfolgreich sein, droht ein zusätzlicher Umweltschaden, da die Pipeline zurückgebaut werden müsste. Nach einer gründlichen Prüfung wären die Richter zu einer anderen Entscheidung gekommen“, so Miller.

 

Wie ein vom NABU beauftragtes Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, folgte das  OVG in seiner Beurteilung einem schwerwiegenden Abwägungsfehler. Nord Stream 2 unterstellt in seinem Szenario das Aufkündigen der Pariser Klimaziele und eine Energieversorgungslücke im Jahr 2020. Dagegen versichern führende Energieexperten und die Europäische Kommission, dass es keinerlei energiewirtschaftliche Rechtfertigung für die Gaspipeline gebe.

 

Mit der Verfassungsbeschwerde lässt der NABU an höchster Stelle den effektiven Rechtsschutz im Fall Nord Stream 2 überprüfen. „Im gesamten Verfahren kam es vermutlich auch aufgrund des enormen politischen Drucks zu Ungenauigkeiten und Verfahrensfehlern. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht hier nun genau hinsieht“, so Miller.

 

Mehr Informationen auf: www.stopptnordstream2.de

 

Für Rückfragen:

Dr. Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, 030 284984-1626, E-Mail: Kim.Detloff@NABU.de