NABU erneuert Kritik an Vorgehen bei Ostseepipeline Nord Stream 2
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Miller: Ministerpräsidentin Schwesig muss Zeichen für Klima und Ostsee setzen
„Das Vorhaben verstößt nicht nur massiv gegen öffentliche Interessen sondern auch gegen das völkerrechtlich verbindliche Pariser Klimaschutzabkommen. Damit setzt Nord Stream 2 die Tradition der Energiekonzerne fort und investiert weiter in fossile Energieträger und deren Infrastruktur. Der Pipelinebau zerpflügt Schutzgebiete und auch auf EU-Ebene genießt das Projekt keine Priorität für die künftige Energieversorgung. Nord Stream 2 dient einzig privaten Interessen weniger Großkonzerne, die damit Millionengewinne abschöpfen – auf Kosten der gesamten Gesellschaft“, sagt NABU Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die Gasversorgung in Deutschland sei auch ohne die Ostseepipeline in der Zukunft sicher. Allein die bestehenden Importkapazitäten reichten aus, um mehr als das Dreifache des Gasbedarfs zu decken. Außerdem sinke dieser Bedarf seit 2006 sogar. Damit dürfe die Pipeline nach Naturschutzrecht nicht gebaut werden.
Der NABU kritisiert, dass der Bau von Nord Stream 2 massive negative Folgen für die sensible Meeresumwelt hat. Denn für die im Seeboden verlegte Pipeline soll der Meeresboden umgegraben werden, was Lebensräume zerstört. Mit Folgen beispielsweise für den Hering, der im Greifswalder Bodden laicht und rastende Wasservögel, denen die Nahrung fehlt. Die Pipeline quert auch den Lebensraum des gefährdeten Ostseeschweinswals. Von der betroffenen Population gibt es nur noch etwa 450 Tiere. Jegliche Beeinträchtigung muss aus Umweltsicht vermieden werden.
NABU-Landesgeschäftsführerin Rica Münchberger: „Nord Stream 2 bewertet die Umweltauswirkungen auf Basis von Umweltdaten, die für die frühere Pipeline Nord Stream 1 erhoben wurden. Die Bedeutung der Daten für die Bewertung von Nord Stream 2 wurden durch das Bergamt Stralsund und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie auf der Erörterung untermauert. Das Problem: Nicht einmal die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, hat diese Daten.“ Das gehe aus einem Bescheid der Behörde hervor, der dem NABU vorliegt. Zudem stehen die Daten auch dem NABU nicht zu Verfügung. Der NABU konnte sich deshalb keine eigene Meinung zu den Daten bilden und wird damit massiv in seiner Beteiligungsmöglichkeit eingeschränkt. Eine Genehmigung ist damit nicht rechtmäßig. „Wir fordern das Bundesamt für Seeschifffahrt und das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörden auf, unsere Argumente sorgfältig in die Abwägung einzustellen und einen rechtskonformen Bescheid zu erlassen“, so Münchberger weiter.
Weitere Informationen und Link zur Stellungnahme:
Für Rückfragen:
Dr. Rica Münchberger, Geschäftsführerin NABU- Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, Tel.: + 49(0)3 85-59 38 98 0, E-Mail: LGS@NABU-MV.de
Sebastian Scholz, Teamleiter Energie und Klima, NABU Bundesverband, Tel.: +49 (0)30 284 984-1617, E-Mail: Sebastian.Scholz@NABU.de