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NABU begrüßt EuGH-Urteil, dass Finkenjagd auf Malta illegal ist

Date

22 Jun 2018

Sections

Climate & Environment

Miller: Ein klares Signal an alle EU-Länder, dass die Vogelschutzrichtlinie nicht willkürlich aufgeweicht werden darf

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Berlin/Brüssel – Der NABU begrüßt das gestern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ergangene Urteil, dass die Ausnahmeregelung Maltas, die den Fang von Finken erlaubt, gegen die europäische Vogelschutzrichtlinie verstößt und damit illegal ist.

 

Dazu NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für die konsequente Umsetzung des Vogelschutzes in Europa. Damit wird ein langjähriger Streit beendet und ein klares Signal an alle anderen EU-Länder gesendet, dass die Vogelschutztrichtlinie nicht willkürlich durch einzelne nationale Regierungen aufgeweicht werden kann. Malta versucht seit Jahren, die EU-Vogelschutzrichtlinie durch großzügige Ausnahmeregelungen zu umgehen. Jetzt hat das Gericht klargestellt: Die strengen Auflagen für Ausnahmen vom geltenden Jagdverbot werden nicht erfüllt. Die Finkenjagd auf Malta mit Netzen und Fallen ist damit illegal.“

 

NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann: „Die Regierung von Malta steht nun in der Pflicht, das EuGH-Urteil schnell umzusetzen. Eine weitere Finkenjagdsaison darf es nicht mehr geben. Die EU-Kommission muss neben der Regelung zum Finkenfang auch zwei weitere dubiose maltesische Ausnahmegenehmigungen vor den europäischen Gerichtshof bringen: den Netzfang von Singdrosseln und Goldregenpfeifern und den Frühjahrsabschuss von Wachteln. Diese Ausnahmegenehmigungen öffnen der illegalen Jagd auf Malta Tür und Tor und machen eine Kontrolle der Schutzbestimmungen fast unmöglich. Zudem gibt es immer wieder zahlreiche Fälle, bei denen während der üblichen Jagdsaison im Herbst geschützte Arten illegal geschossen werden. Es gibt also noch viel zu tun.“

 

Hintergrund:
Der NABU unterstützt seit vielen Jahren seinen Partner BirdLife Malta bei seinem Kampf gegen das Töten und Fangen von Zugvögeln in Malta. Dazu gehört neben der Zusammenarbeit mit den Behörden zur Bekämpfung von Wilderei auch die politische Arbeit gegen dubiose Ausnahmeregelungen, die eigentlich verbotene Jagdpraktiken legalisieren. Seit 2014 hatte BirdLife Malta neben anderen Umweltorganisationen systematisch Beweise und Argumente gesammelt, die belegen, dass die maltesische Finkenfang-Genehmigung keineswegs den strengen Ausnahmebedingungen der EU-Vogelschutzrichtlinie entspricht.

 

Mehr Infos: www.NABU.de/finkenfang

 

Für Rückfragen:

Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1620, 
Mobil +49 (0)172.910 82 75, E-Mail: Lars.Lachmann@NABU.de

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