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Gräβle (CDU) zu Harmonisierung des Strafrechts (PIF-Richtlinie)

Date

12 Jan 2017

Sections

Euro & Finance

Europa liefert – erster Schritt zur Harmonisierung des Strafrechts getan

Mit dem heutigen Tag sind die Verhandlungen über die Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug (die sogenannte "PIF-Richtlinie") zum Abschluss gekommen. „Dies ist ein historischer Moment für die EU. Damit gehen wir die ersten Schritte zur Harmonisierung des Strafrechts in Europa, zuerst bei den Finanzverbrechen zulasten des EU-Haushalts“, sagt Inge Gräβle, Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses.

„Unser Ausschuss hat 20 Jahre auf diesen Moment hingearbeitet, mehr als vier Jahre habe ich als Berichterstatterin zusammen mit dem Innenausschuss und mit den Justizministern der Mitgliedstaaten verhandelt. Wir haben jetzt mit der Festlegung der Kompetenzen des europäischen Finanzstaatsanwalts dessen rechtliche Arbeitsgrundlage geschaffen“, betont die CDU-Europaabgeordnete. „Ein wichtiger Durchbruch wurde beim grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug erzielt.“

Hintergrund: Die wichtigsten Erfolge

  •             Mehrwertsteuerbetrug ist in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen für Fälle mit mindestens 10 Mio. Euro Schaden und mindestens zwei betroffenen Mitgliedstaaten. Zudem wird die Höhe des Schwellenwerts in die Revisionsklausel für eine künftige Überarbeitung der Richtlinie aufgenommen.
  •             Ausschreibungsbetrug wird zunächst nicht einbezogen, dafür wird dieser Punkt ebenfalls in die Revisionsklausel aufgenommen.
  •             Die europaweit harmonisierten Höchststrafen werden bei mindestens 4 Jahren Haft liegen und ab einem Schwellenwert von 100.000 Euro Schaden greifen. Das Parlament hat den Text dahingehend klargestellt, dass diese Höchststrafen und der Schwellenwert für alle Delikte gelten und für alle Mitgliedstaaten bindend sind.
  •             Verjährungsfristen und Fristen für die Vollstreckung von Urteilen werden auf jeweils 5 Jahre harmonisiert. Die Länge der Frist für die Vollstreckung wird ebenfalls in die Revisionsklausel aufgenommen.

 

Für weitere Informationen:

Dr. Ingeborg Gräβle MdEP, Tel. +32 2 284 7868

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