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Folter unter Assad: Der Weg zu Gerechtigkeit führt auch über Deutschland (HBS)

Date

02 Mar 2017

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Berlin, 2. März 2017 – Die Regierung von Bashar al Assad lässt in Syrien systematisch und flächendeckend foltern – nicht nur Oppositionelle und Aktivist_innen und nicht erst seit den Protesten 2011, sondern seit Jahrzehnten. Die internationale Strafjustiz hat derzeit wenig Möglichkeiten, die Verbrechen in Syrien strafrechtlich zu verfolgen. Doch die deutsche Justiz kann nach dem Weltrechtsprinzip aktiv werden. Sieben Folterüberlebende aus Syrien und die Rechtsanwälte Anwar al-Bunni (Syrian Center for Legal Researches & Studies) und Mazen Darwish (Syrian Center for Media and Freedom of Speech) haben deshalb gemeinsam mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und mit Unterstützung der Heinrich-Böll-Stiftung beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eine Strafanzeige gegen hochrangige Mitglieder des syrischen Geheimdienstsapparats eingereicht.
 
“Wir dürfen dem Grauen in Syrien nicht fassungs- und tatenlos zusehen. Wir müssen das, was dort geschieht, in Worte und in rechtliche Kategorien fassen”, sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. “Deutschland kann und muss einen Beitrag leisten, damit Menschenrechtsverbrechen wie Folter, Massaker und sexualisierte Gewalt in Syrien juristisch aufgearbeitet werden.” Das ECCHR untersucht seit 2012 Verbrechen aller Konfliktparteien in Syrien. Dazu arbeitet es mit einem internationalen Netzwerk, zu dem auch Folterüberlebende gehören, die in Deutschland Schutz gefunden haben.
 
Barbara Unmüßig, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung sagte: "Vor allem mit Blick auf die Genfer Syrien-Verhandlungen muss auch der Bundesregierung klar werden, dass eine Lösung des Konflikts nicht über eine straffreie "Versöhnung" durch einseitige "Vergebung" erreicht werden kann. Vor allem das staatstragende Assad-Regime muss sich für seine Taten rechtlich verantworten, sonst ist weder eine Befriedung noch eine tragfähige Demokratisierung vorstellbar."
Die Anzeige richtet sich gegen sechs namentlich bekannte und weitere hochrangige Funktionäre der syrischen Militärgeheimdienste. Die Anzeigeerstatter_innen wurden in Gefängnissen dieser Geheimdienste selbst gefoltert oder Zeug_innen von Folter. Ziel ist, dass der Generalbundesanwalt in diesen konkreten Fällen – die exemplarisch für das Foltersystem des Assad-Regimes sind – ermittelt und internationale Haftbefehle gegen die Verantwortlichen erwirkt. „In Syrien herrscht derzeit totale Straflosigkeit, die weitere Gewalt produziert. Ohne Gerechtigkeit wird es keine politische Lösung des Konflikts geben“, betonte Mazen Darwisch. Sein Kollege Anwar al-Bunni ergänzte: “Massive Menschenrechtsverbrechen dürfen nicht unbeantwortet bleiben, das ist spätestens seit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen klar. Folter ist absolut verboten. Dagegen muss in Deutschland ein Zeichen gesetzt werden ”.
 
Mehr zu diesem von der Heinrich-Böll-Stiftung unterstützten Syrien-Projekt (Zusammenfassung Strafanzeige, Kurzportraits Anzeigeerstatter_innen, juristischer Hintergund, Sondernewsletter): https://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verantwortung/syrien.html
 
Livestream, 2. März 2017 ab 17:00 Uhr: “Wie kann Gerechtigkeit geschaffen werden? Die Strafverfolgung von Menschenrechtsverbrechen in Syrien“ in der Heinrich-Böll-Stiftung.
 

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