EFET Deutschland begrüßt das gesunde Augenmaß der Bundesnetzagentur zum Thema Aggregatoren
Date
22 Sep 2017
Sections
Energy
Berlin, den 22. September 2017 – Der Verband der Deutschen Energiehändler EFET
Deutschland reagiert sehr positiv auf die Veröffentlichung der Festlegung der
Bundesnetzagentur zur Klärung des Umgangs mit Aggregatoren bei der Erbringung von
Regelleistung.
"Wir freuen uns sehr, dass die Regulierungsbehörde mit ihrer Festlegung die Aggregatorenrolle
erstmals auf solide rechtliche Füße stellt und die Verantwortlichkeiten im Dreiecksverhältnis
Lieferant, Letztverbraucher und Aggregator eindeutig regelt. Auf diese Rechtssicherheit hat die
Branche dringend gewartet“, so Barbara Lempp, Geschäftsführerin von EFET Deutschland.
EFET Deutschland hat sich von Beginn der Diskussion an, bereits zum Grünbuch „Ein Strommarkt
für die Energiewende“ des Bundeswirtschaftsministerium dafür eingesetzt, einen praktikablen,
standardisierten und massentauglichen Prozess zur Vermarktung von Regelleistung durch einen
Aggregator aufzusetzen. Der im Dezember gefundene Branchenleitfaden konnte zwar von EFET
Deutschland aufgrund der vielen noch offenen Punkte nicht mitgetragen werden. Jedoch hat sich
der Verband aktiv im weiteren Prozess eingebracht und praktikable Lösungen für die ungelösten
Fragen der Bundesnetzagentur mit auf den Weg gegeben.
„Für uns als Händler ist es sehr wichtig, dass es keine marktverzerrenden Eingriffe in die
bestehende Vertragsfreiheit gibt. Egal, ob ein Dreiecksverhältnis besteht oder nicht, sehen wir
keinen triftigen Grund dafür, dass die Marktakteure die vertraglichen Bedingungen ihrer
geschäftlichen Beziehung nicht selbst verhandeln dürfen“, so Stefan Göbel, Vorstandsvorsitzender
von EFET Deutschland. Die Wahrung dieses Grundsatzes ist nun mit der Festlegung der
Bundesnetzagentur nach Meinung des Verbandes sehr gut gelungen. Die Bundesnetzagentur habe
diesen Grundsatz anerkannt, ebenso wie die Prämisse, dass regulierte Preise und Preisformeln in
dieser Sache nichts zu suchen haben. „Eine hoheitliche Preisregulierung ist eindeutig der
Netzaufsicht zuzuordnen und sollte im wettbewerblich ausgerichteten Bereich der
Regelleistungserbringung durch Aggregatoren auf keinen Fall zum Zuge kommen“, so abschließend
Göbel.
Für weitere Informationen stehen wir gerne unter +49 30 2655 7824 oder de@efet.org zur
Verfügung.
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